www.kreis-euskirchen.de - Abwasserbeseitigung

Mit der Novellierung des nordrhein-westfälischen Landeswassergesetzes im Jahre 1995 ist gesetzlich vorgeschrieben worden, dass das Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1.1.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation (Schmutz oder Mischwassersystem) angeschlossen werden, vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten ist.

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