Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung - alexandria.unisg.ch

2016-2-27 · nau die Zeiterfassung zu erfolgen hat: "Die Zeiterfassung hat durch die Mitarbeitenden oder die vor-gesetzten Stellen zu erfolgen. Zu stempeln sind Arbeitsbeginn und Arbeitsende, Beginn und Ende aller Pausen sowie alle Ar-beitsunterbrechungen, die nicht geschäftlich bedingt sind. Die Erfassung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit hat in

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